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Organisatorische Hinweise

Organisatorische Hinweise:

Die Schwimmhallen verfügen meist über Haartrockner. Nicht überall ist die Benutzung kostenlos. Es ist möglich, dass ein 10-Cent-Stück dafür erforderlich ist.

In jedem Fall ist aber bei kühleren Temperaturen vor allem nach dem Schwimmunterricht das Tragen einer wärmenden Mütze und witterungsgerechte Kleidung wichtig. Ein Basecap oder die Kapuze reicht oft nicht mehr, um beim Verlassen der Schwimmhalle ausreichend geschützt zu sein.

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, informieren Sie bitte die Klassenlehrer*innen mit einer schriftlichen Entschuldigung. Die Begleitpersonen melden die Gründe des Fehlens dem Schwimmlehrer. Für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die sich auf den Schwimmbetrieb auswirken können wie Ohrenerkrankungen, Herz- Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Bauchorgane, der Nieren oder Blase, bei Hauterkrankungen, Diabetes, Asthma oder Anfallsleiden ist eine Untersuchung durch den Arzt auf Schwimmtauglichkeit erforderlich.

Als Vorbereitung auf den Schwimmunterricht ist das Üben des schnellen An- und Ausziehens, des selbstständigen Duschens und Abtrocknens und des Verpackens der Schwimmsachen hilfreich. Somit erleichtern Sie Ihrem Kind die Teilnahme am Schwimmunterricht.

Die Wassergewöhnung fällt den Kindern leichter, wenn sie bereits vorher mit den Eltern Schwimmhallen besuchen und auch das Tauchen mit geöffneten Augen ohne Schwimmbrille geübt haben.

Vorteilhaft sind auch weitere außerschulische Aufenthalte in Schwimm- und Badebetrieben, um das im Schwimmunterricht Geübte auszuprobieren und zu festigen.

Wie in jedem anderen Unterrichtsfach ist das Geübte und Erlernte aus dem Schwimmunterricht als Hausaufgabe zu wiederholen. Dazu gehört es unbedingt, die allgemeinen Schwimm- und Baderegeln kennenzulernen, die ebenfalls auf unserer Webseite zu finden sind.

Je nach Ausgangsleistung werden die Schüler*innen zu Beginn des Schuljahres in Gruppen eingeteilt. Gelehrt werden die im Lehrplan beschriebenen sowie den Vorgaben des MBJS Brandenburg entsprechende Lehrinhalte. Die Leistungskriterien der 4. Niveaustufe mit dem Prädikat „Sicherer Schwimmer“ ist das Ziel des Schwimmunterrichts in der Primarstufe und kann, wenn gewünscht, mit dem Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze ausgestattet werden.

Die erworbenen Schwimmabzeichen im Schwimmunterricht sind kostenpflichtig und liegen derzeit bei ca. 1,50 €.

Das Zuschauen im Schwimmunterricht ist für Eltern und Großeltern nicht möglich, dies gilt auch für helfende Eltern beim Umkleiden. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit dem Schwimmlehrerteam, kann dies ggf. ermöglicht werden.

Die jeweils gültige Haus- und Hygieneordnung der Schwimmhalle und des SSZ sind einzuhalten.

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