Liebe Eltern,
Schwimmen können gehört zum Leben und ist aus der gesunden Lebensweise und der sinnvollen Freizeitgestaltung nicht mehr weg zu denken. Es ist die Bewegungsvariante, die bis ins hohe Alter auch therapeutisch anwendbar ist. Niemandem soll deshalb eine Schwimmausbildung vorenthalten bleiben.
Ihr Kind erhält mit Beginn des 3. Schuljahres im Rahmen des obligatorischen Sportunterrichts eine Schwimmausbildung. Sie findet mit einer Wochenstunde in der jeweils zugeordneten Schwimmhalle statt und wird von erfahrenen Schwimmlehrern durchgeführt. Ihr Anliegen ist es, jedem Kind so viel Wassersicherheit zu vermitteln, dass es mit jeder Situation im Wasser zurechtkommt. Vielseitigkeit ist also das Ziel der Ausbildung, in die auch die Bedingungen für das „Seepferdchen“ und dem „Deutschen Schwimmabzeichen Bronze“ integriert sind. Als Teilbereich des Sportunterrichts wird am Ende des Schuljahres eine Schwimmnote eingetragen. Ihre Zusammensetzung erfahren Sie in der Anlage „Bewertungskriterien“.
Der Ablauf des Unterrichts ist ausgerichtet an den allgemeinen Haus- und Baderegeln der Schwimmstätte, einschließlich der hygienischen Vorgaben und aller im Beschluss der Fachgruppe Schwimmen beschriebenen Richtlinien.
In der Schwimmausbildung wird Ihr Kind seinen Voraussetzungen entsprechend in Gruppen unterrichtet. Es ist hilfreich, wenn Ihr Kind bereits Erfahrungen in Schwimmstätten sammeln, sich mit dem Wasser anfreunden und lernen konnte, ins Wasser auszuatmen und auch die Augen unter Wasser zu öffnen.
Sorgen Sie bitte für witterungsgerechte Kleidung und eine Kopfbedeckung für Ihr Kind. Bitte achten Sie darauf, dass keine Wertgegenstände zum Schwimmunterricht mitgenommen werden. Das Tragen von Schmuck jeglicher Art kann während des Unterrichts nicht gestattet werden. Um Verletzungen oder auch Verluste von Dingen gänzlich zu vermeiden, sollte auch auf sogenannte Gesundheitsstecker in den Ohren der Kinder verzichtet werden. Herausnehmbare Zahnspangen legen die Kinder nur während der Wasserzeit ab.
- Wichtig am ersten Schwimmtag:
- Badeanzug/Bikini/Badehose
- (Radlerhose oder knielange Shorts sind nicht empfehlenswert)
- eine gut passende Badekappe
- Duschbad (kein Shampoo!) und größeres Handtuch
- (Badeschuhe/ -latschen bleiben als Empfehlung)
Damit den Schwimmlehrern das Ansprechen Ihres Kindes erleichtert wird, schreiben oder sticken Sie bitte deutlich lesbar den Vornamen des Kindes auf die Badekappenvorderseite.
Voraussetzung für die Teilnahme am Schwimmunterricht ist die Schwimmtauglichkeit. Eine Untersuchung durch den Arzt auf Schwimmtauglichkeit ist dann erforderlich, wenn Ihr Kind innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn des Schwimmunterrichts akut erkrankt war oder sich in Behandlung befindet, wegen:
Ohrenerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Bauchorgane, der Nieren oder der Blase, Gelenkrheumatismus, Hauterkrankungen, Zuckerkrankheiten oder Anfallsleiden.
Bitte teilen Sie dies schriftlich dem/ der Klassenlehrer: in mit!
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