Auslegung der Unfallkasse Brandenburg vom 10.03.2023:
In der DGUV Information 202-107 Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3655 – externer Link
unter „3.4.3 Hinweise zum Einsatz von Schwimmbrillen“ allgemein empfohlen „im Rahmen des Schwimmunterrichts sowohl auf Schwimmbrillen als auch Tauchmasken zu verzichten“ (S. 23). Es wird aber auch von möglichen Schutzfunktionen durch die Nutzung von Schwimmbrillen wie „beim Zurücklegen längerer Strecken, vor Schwebstoffen und Reizungen durch Kontakt mit dem Wasser“ gesprochen.
Im speziellen wird jedoch empfohlen, Schwimmbrillen in der Niveaustufe der Wassergewöhnung aus folgenden Gründen nicht zu benutzen:
„In der Phase der Niveaustufen der „Wassergewöhnung“ und der „Grundfertigkeiten“ soll eine Schwimmbrille keine Verwendung finden. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich im und unter Wasser mit offenen Augen orientieren. Die räumliche Orientierungsfähigkeit im Wasser ist jederzeit zu gewährleisten (auch bei einem Sturz ins Wasser oder beim Verlust einer Brille). Ein Ziel im Anfängerschwimmen besteht in der Entwicklung der Toleranz des Auges gegenüber dem Wasser. Die Überwindung des Lidschlussreflexes muss gezielt geübt werden. Die technische Beschaffenheit von Schwimmbrillen erlaubt eine kurzzeitige Anwendung bis zu einer Wassertiefe von höchstens 200 cm. Bei größeren Tauchtiefen muss ohne Brille getaucht oder eine Taucherbrille eingesetzt werde Schülerinnen und Schüler mit einer Sehschwäche tragen im Schwimmunterricht keine Kontaktlinsen, sondern eine geeignete Brille.“ (S. 55)
Weitere Ausführungen dazu auf Seite 75:
„Lidschlussreflex – Es handelt sich um einen Reflex, der dem Schutz der Hornhaut bzw. des Augapfels vor Fremdkörpern und Austrocknung dient. Im Schwimmunterricht muss erlernt werden, diesen Reflex zu überwinden, um mit offenen Augen sich im Wasser bewegen und orientieren zu können. Deshalb ist insbesondere innerhalb der Wassergewöhnung der Verzicht auf eine Schwimmbrille ratsam.“
Weitere Informationen, auch zu den Empfehlungen der DLRG, finden Sie auf der Seite der Sicheren Schule in der Schwimmhalle
https://www.sichere-schule.de/schwimmhalle/lehrkraft/schwimmbrille – externer Link
Es liegt also in der pädagogischen Verantwortung der schulschwimmen-unterrichtenden Lehrkraft. Der Schutz vor Chor etc. für besonders empfindliche Kinder und Jugendliche sollte berücksichtigt werden. Schwimmbrillen sollten bedarfsgerecht angewendet werden, wenn dies notwendig erscheint.
Christoph Koslowska-Lippold
Referent für Sicherheitserziehung Schulsport und Kita, Bewegungsförderung
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