Komplexübung zur Überprüfung der Grundfertigkeiten
Die Beherrschung der Grundfertigkeiten des Schwimmens kann durch eine Komplexübung erfasst, kontrolliert, bewertet und dokumentiert werden. Die Komplexübung stellt ein standardisiertes Verfahren dar und besteht aus einer Kombination folgender sieben Phasen:
- Abstoß von der Beckenwand und Gleiten in Bauchlage
- Rolle vorwärts und Einnahme einer senkrechten Körperposition
- Drehen und Orientieren
- Fortbewegen und Verlassen des Beckens ohne Hilfsmittel
- Fußsprung und widerstandsarmes Eintauchen
- Einnahme der Sitzposition am Beckengrund und Ausatmen
- Aufnahme eines Tauchrings und Auftauchen
Die einzelnen Phasen der Komplexübung dienen sowohl der Entwicklung als auch der Kontrolle und Bewertung der Grundfertigkeiten. Sie können sowohl in der Rücken- als auch Bauchlage vielfältig variiert und kombiniert werden. Beispielsweise können der Abstoß und das Gleiten sowohl in Rücken- als auch in Bauchlage und die anschließende Rolle rückwärts statt vorwärts erfolgen. Der Sprung vom Beckenrand und das Eintauchen können sowohl fuß- als auch kopfwärts realisiert werden. Die Körperlagen am Beckengrund können variiert werden.
Quellenangabe: (DGUV) Information 202-107 „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“
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